Schnee und Eis stören den Bahnverkehr
Schnee und Eis stören den Bahnverkehr, Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Ein anhaltender Wintereinbruch mit Schnee, Eis und niedrigen Temperaturen führt derzeit zu erheblichen Einschränkungen im deutschen Schienenverkehr. Besonders betroffen sind mehrere Regionen im Norden des Landes. Die Deutsche Bahn meldet Verspätungen und Zugausfälle im Fernverkehr, was für Reisende zu kurzfristigen Planungsänderungen führt. Vergleichbare Entwicklungen wurden bereits bei früheren witterungsbedingten Störungen im Netz beobachtet, mehr hier.

Inhaltsverzeichnis:

Norddeutschland und Berlin

In Niedersachsen und Bremen kam es durch starke Schneefälle und Eisbildung zu erheblichen Problemen im Bahnnetz. Vereiste Weichen und gestörte Signale verursachten Rückstaus im Betrieb. Mehrere Fernverkehrsverbindungen waren zeitweise nur eingeschränkt nutzbar. Zusätzlich wurde der Bahnverkehr zwischen Berlin und Hamburg wegen winterlicher Witterung zeitweise reduziert. Ähnliche Auswirkungen traten bereits bei der Sperrung Hamburg–Berlin auf.

Die Deutsche Bahn empfiehlt Reisenden, ihre Verbindung unmittelbar vor der Abfahrt zu prüfen. Kurzfristige Änderungen seien jederzeit möglich. Die Abfrage ist über bahn.de, die DB-Navigator-App oder telefonisch unter 030 2970 möglich.

ICE-Strecken Hamburg Berlin

Nach Angaben der Deutschen Bahn sind mehrere ICE-Verbindungen konkret betroffen. Dazu zählen einzelne Züge auf stark frequentierten Hauptachsen. Im Fernverkehr wurden folgende Strecken offiziell genannt:

  • Einzelne ICE-Züge der Verbindung Hamburg – Berlin
  • Einzelne ICE-Züge der Verbindung Köln – Hannover – Berlin
  • ICE-Züge der Verbindung Oldenburg (Oldb.) – Hannover – Kassel-Wilhelmshöhe – Frankfurt am Main – Karlsruhe

Eine Störungskarte bietet einen aktuellen Überblick über die betroffenen Regionen. Sie wird laufend aktualisiert. Hintergrund sind strukturelle Belastungen im Netz, die sich auch unabhängig von Wetterlagen zeigen, mehr hier.

EU-Fahrgastrechte Schienenverkehr

Für Bahnreisende innerhalb der Europäischen Union gelten die EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Diese regeln Ansprüche bei Verspätungen, Zugausfällen und verpassten Anschlussverbindungen. Die Bahn ist verpflichtet, Reisende rechtzeitig über Ausfälle und Verzögerungen zu informieren.

Konkret gelten folgende Regelungen:

    1. Information bei Verspätung oder Zugausfall
    2. Rückerstattung des Ticketpreises oder Nutzung eines alternativen Zuges
    3. Aufhebung der Zugbindung bei Ausfall
    4. Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung
    5. Umbuchung oder Erstattung bei verpasstem Anschluss

Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel besteht Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten erhöht sich dieser Anspruch auf 50 Prozent. Bei extremen Wetterlagen wie Schnee oder Eis entfällt eine zusätzliche Entschädigung. Der Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung bleibt jedoch bestehen.

Entschädigung bei der Deutschen Bahn

Die Beantragung einer Entschädigung ist auf mehreren Wegen möglich. Digitale Optionen werden bevorzugt. Die Deutsche Bahn nennt folgende Verfahren zur Antragstellung:

    • Online über die Auftragssuche auf bahn.de mit Auftragsnummer
    • Über den DB-Navigator unter „Weitere Aktionen“ und „Entschädigung beantragen“
    • Über den Bereich „Zeitkarten & Abos“
    • Schriftlich mit dem Fahrgastrechte-Formular

Das Formular kann per Post an DB Fernverkehr AG, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main gesendet oder in einem DB-Reisezentrum abgegeben werden. Beschwerden sind zudem bei der nationalen Verbraucherzentrale oder der zuständigen Verkehrsbehörde möglich.

Die aktuellen Einschränkungen zeigen, wie stark winterliche Witterung den Bahnverkehr beeinflussen kann. Reisende sollten ihre Verbindungen regelmäßig prüfen und ihre Fahrgastrechte kennen, um bei Störungen schnell reagieren zu können.

Quelle: REISEREPORTER, MILEKCORP

FAQ

Warum kommt es im Winter zu Zugausfällen?

Zugausfälle entstehen im Winter vor allem durch Schnee, Eis und anhaltend niedrige Temperaturen, die Weichen, Signale und Oberleitungen beeinträchtigen.

Welche Regionen sind aktuell besonders betroffen?

Besonders betroffen sind Norddeutschland sowie die Regionen Niedersachsen, Bremen und die Verbindung Berlin–Hamburg, wo es zu Einschränkungen im Fernverkehr kommt.

Welche ICE-Strecken sind von den Einschränkungen betroffen?

Betroffen sind einzelne ICE-Züge auf den Strecken Hamburg – Berlin, Köln – Hannover – Berlin sowie Oldenburg – Hannover – Kassel-Wilhelmshöhe – Frankfurt am Main – Karlsruhe.

Welche Rechte haben Reisende bei Verspätungen?

Ab 60 Minuten Verspätung besteht Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung, ab 120 Minuten auf 50 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt.

Wie kann eine Entschädigung beantragt werden?

Die Entschädigung kann online über bahn.de, im DB-Navigator, über den Bereich Zeitkarten & Abos oder schriftlich mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragt werden.