Bahn trägt Mehrkosten allein
Bahn trägt Mehrkosten allein, Foto: pixabay

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Deutsche Bahn sämtliche Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 selbst zahlen muss. Die Projektpartner Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart bleiben von den zusätzlichen Ausgaben verschont. Die Entscheidung sorgt für Klarheit und beendet einen langjährigen Rechtsstreit.

Inhaltsverzeichnis:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung der Bahn ab

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Antrag der Deutschen Bahn auf Zulassung der Berufung gegen ein früheres Urteil abgelehnt. Damit bleibt das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai 2023 rechtskräftig. Laut Gericht bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit des Urteils. Verfahrensfehler seien nicht erkennbar.

Die Bahn hatte versucht, ihre Projektpartner per Klage zur Mitfinanzierung der gestiegenen Kosten zu zwingen. Diese Bemühung ist nun endgültig gescheitert. Laut Gerichtssprecherin ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg ausgeschöpft. Ein weiterer Schritt wäre nur noch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Finanzierungsvertrag von 2009 regelt lediglich eine Kostenverteilung bis 4,5 Milliarden Euro. Die aktuellen Gesamtkosten belaufen sich jedoch auf rund 11 Milliarden Euro. Die Differenz von mindestens 6,5 Milliarden Euro bleibt nun bei der Bahn.

Winfried Hermann sieht Bahn in der Pflicht

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) begrüßte das Urteil und bekräftigte die Haltung des Landes. „Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich“, erklärte er in Stuttgart. Die Landesregierung habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass sie über den vereinbarten Kostenrahmen hinaus keine Zahlungen leisten werde.

Auch die Flughafen Stuttgart GmbH stellte klar, dass sie bereits 2018 alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt habe. Insgesamt investierte der Flughafen 359 Millionen Euro in das Projekt. Ein Sprecher betonte, dass dies ein erheblicher Beitrag für das Unternehmen sei.

Die Stadt Stuttgart äußerte sich ebenfalls zufrieden. Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) betonte die konstruktive Partnerschaft mit der Bahn und erklärte, dass die Stadt weiterhin zu Stuttgart 21 und seinen Zielen stehe. Ihr Beitrag beläuft sich auf rund 300 Millionen Euro.

Finanzierungsfragen sorgen für neue Spannungen

Die Interessenverbände „Mofair“ und „Die Güterbahnen“ warnen vor einem Zugriff auf Verkehrsetats zur Finanzierung der Mehrkosten. Die Bahn könne die Ausgaben nicht allein aus eigenen Mitteln stemmen. Der Bund müsse als Eigentümer eine Lösung außerhalb regulärer Haushaltsmittel finden.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer äußerte sich kritisch. Er bezeichnete das Projekt als „Trauerspiel“ und sprach von einer der größten Fehlentscheidungen im Infrastrukturbereich. Obwohl er die rechtliche Entscheidung nachvollziehen könne, fürchtet er, dass letztlich die Fahrgäste die Zeche zahlen werden.

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht die Entscheidung ebenfalls juristisch richtig, bemängelt jedoch die moralische Seite. Man hätte sich gewünscht, dass die anderen Projektpartner einen Teil der Mehrkosten mittragen. Zudem kritisiert das Bündnis die enormen Ausgaben für Anwaltskanzleien und fordert, die Mittel stattdessen in den Ausbau des ETCS-Systems zu investieren.

Kernpunkt - Interpretation der Sprechklausel von 2009

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag von 2009. Diese besagte, dass im Falle von Kostensteigerungen Gespräche aufgenommen werden sollten. Das Gericht stellte jedoch klar, dass daraus keine Verpflichtung zu einer Kostenübernahme abzuleiten sei. Die Klausel sei rein deklaratorisch und begründe keinen Anspruch auf Vertragsänderung.

Das Gericht sah keine Grundlage für die Forderungen der Bahn gegenüber ihren Partnern. Die Projektpartner hätten sich zu Gesprächen verpflichtet, nicht aber zu weiteren Zahlungen.

Großprojekt mit vielen Baustellen

Stuttgart 21 ist weit mehr als der Neubau eines Bahnhofs. Es handelt sich um eine umfassende Umstrukturierung des Bahnknotens Stuttgart. Geplant sind:

  • Ein unterirdischer Hauptbahnhof
  • Ein neuer Fernbahnhof am Flughafen
  • Mehrere Tunnelanlagen
  • Zahlreiche Brücken und Gleisverbindungen

Das Projekt ist Teil des größeren Vorhabens Stuttgart–Ulm, zu dem auch die bereits eröffnete Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm gehört. Der Bau von Stuttgart 21 begann im Jahr 2010. Die ursprünglich geplante Eröffnung im Dezember 2026 kann nicht eingehalten werden. Stattdessen ist eine Teilinbetriebnahme vorgesehen.

Übersicht der Kostenverteilung (Stand 2025)

Partner Beitrag in Mio. € Bemerkung
Deutsche Bahn >6.500 Muss alle Mehrkosten tragen
Land Baden-Württemberg laut Vertrag Keine Beteiligung an Mehrkosten
Stadt Stuttgart ca. 300 Vertraglich abgeschlossen
Flughafen Stuttgart GmbH 359 Letzte Zahlung 2018
Verband Region Stuttgart nicht angegeben Unterstützt Projekt weiterhin

Ein teures Projekt mit ungewisser Zukunft

Die Bahn steht nun vor der Herausforderung, Milliarden zu finanzieren – ohne Hilfe der Partner. Der politische und finanzielle Druck wächst. Die Projektverantwortlichen müssen Wege finden, wie die Fertigstellung trotz knapper Kassen gelingen kann.

Mit dem Urteil ist nun juristische Klarheit geschaffen, doch die Debatte um Stuttgart 21 dürfte damit nicht enden. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob das Vorhaben ein Prestigeprojekt bleibt oder zum finanziellen Risiko wird.

Quelle: SWR