Die Bundespolizeidirektion Berlin hat entschieden, das bestehende Waffenverbot an großen Bahnhöfen in der Hauptstadt und in Potsdam zu verlängern. Die Maßnahme bleibt bis zum 17. November in Kraft, um die Sicherheit der Reisenden weiter zu gewährleisten. Ursprünglich sollte das Verbot am 27. Oktober enden. Nun gilt die Regelung für 15 Berliner Bahnhöfe und den Potsdamer Hauptbahnhof fort.
Inhaltsverzeichnis:
- Berliner hauptbahnhof und andere kontrollierte orte
- Ergebnisse der kontrollen durch bundespolizei
- Steffen richter betont notwendigkeit der verlängerung
- Sicherheit bleibt priorität im bahnverkehr
Berliner hauptbahnhof und andere kontrollierte orte
Das Waffenverbot betrifft zentrale Verkehrsknotenpunkte wie den Hauptbahnhof, das Ostkreuz, den Bahnhof Zoologischer Garten, Spandau sowie weitere stark frequentierte Stationen. Dort dürfen Reisende weder Messer noch Reizgas oder Schlagwaffen mitführen. Die Bundespolizei kann Personen in den betroffenen Zonen auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren und durchsuchen.
Die erweiterte Regelung gilt zusätzlich zu dem bereits bestehenden Messerverbot der Berliner Polizei, das seit Mitte Juli in öffentlichen Verkehrsmitteln umgesetzt wird. Eine Übersicht über die betroffenen Standorte umfasst unter anderem:
- Alexanderplatz
- Friedrichstraße
- Gesundbrunnen
- Hermannstraße
- Lichtenberg
- Neukölln
- Südkreuz
- Warschauer Straße
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Ergebnisse der kontrollen durch bundespolizei
In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten der Maßnahme kontrollierten Beamtinnen und Beamte insgesamt 4.881 Personen. Dabei stellten sie 249 gefährliche Gegenstände sicher, darunter 124 Messer, 73 Reizstoffe, 13 Hiebwaffen und 21 weitere Objekte. In 228 Fällen verstießen Reisende gegen das Waffenverbot oder andere waffenrechtliche Bestimmungen.
Darüber hinaus entdeckten die Einsatzkräfte 329 weitere Straftaten, darunter 81 Gewaltdelikte, 58 Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und 54 Drogendelikte. 25 offene Haftbefehle konnten vollstreckt werden.
Diese Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen weiterhin notwendig sind, um das Risiko für Reisende zu minimieren und die öffentliche Ordnung zu sichern.
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Steffen richter betont notwendigkeit der verlängerung
Der Vizepräsident der Bundespolizeidirektion Berlin, Steffen Richter, erklärte, dass die Verlängerung des Messerverbots erforderlich sei, um „die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung zu schützen“. Diese Maßnahme soll vor allem in stark frequentierten Bahnhöfen für ein höheres Sicherheitsgefühl sorgen.
Die Allgemeinverfügung ermöglicht der Polizei weiterhin ein schnelles Eingreifen, sollte es zu Verdachtsmomenten kommen. Das Vorgehen hat sich bereits bewährt und wird regelmäßig überprüft.
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Sicherheit bleibt priorität im bahnverkehr
Das Waffenverbot bleibt eines der zentralen Instrumente zur Gefahrenabwehr an den Berliner Bahnhöfen. Die bisherigen Ergebnisse belegen die Wirksamkeit der Maßnahmen. Die Behörden beabsichtigen, nach dem 17. November erneut zu prüfen, ob eine weitere Verlängerung notwendig ist.
Der Schutz der Reisenden steht dabei im Mittelpunkt. Die Bundespolizei wird weiterhin eng mit der Berliner Polizei und den Bahnbetreibern zusammenarbeiten, um die Sicherheit in den Bahnhöfen zu gewährleisten.
Quelle: rbb24